Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds befindet sich noch in der Vorbereitung. Sobald er verfügbar ist, erfahren Sie es hier.

Gestalten Sie mit!

Sie sind Eigentümer, Einzelhändler, ein Verein oder eine Initiative, gemeinnütziger Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtung oder Einzelperson und haben eine Projektidee für die Aufwertung des Beamtenviertels? 

Dann beantragen Sie einen finanziellen Zuschuss für Ihr Projekt mithilfe des Verfügungsfonds.

Es werden Maßnahmen gefördert, die einen nachweisbaren,
nachhaltigen Nutzen für die Ortsmitte und das Sanierungsgebiet haben.

Ziele des Verfügungsfonds

Die Projektideen sollen 

  • eine nachhaltige Entwicklung/ Aufwertung innerhalb des Sanierungsgebietes
  • einen nachvollziehbaren Nutzen für das Sanierungsgebiet haben
  • als Nachbarschafts- und Gemeinschaftsaktionen zum Mitmachen aktivieren
  • das Image und die Identifikation mit dem Beamtenviertel Brunsbüttel verbessern. 

Auch kleine Projekte oder Aktionen können einen großen Beitrag zur Aufwertung,
Belebung und Stärkung des Beamtenviertels leisten.

Als Besonderheit des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ besteht die Möglichkeit, einen Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen einzurichten. Dieser zielt darauf ab, privates Engagement/ Finanzressourcen für die Erhaltung/ Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren und in die Finanzierung von kleineren Einzelmaßnahmen einzubinden. Der Fonds finanziert sich bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung und zu mindestens 50% aus Mitteln der Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder sonstigen Privaten. Der Anteil an dem Verfügungsfonds, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nicht investive Maßnahmen eingesetzt werden. Die Stadt kann bei Bedarf die organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung des Verfügungsfonds mit der Bildung eines Beirates schaffen.

Der zur Verfügung stehende Etat für einen Verfügungsfonds beträgt jährlich maximal 60.000 Euro. Jeder Bürger oder Akteur kann einen Antrag stellen. Über die Verfügung der Mittel entscheidet der Beirat im Rahmen seiner Sitzungen gemäß den Richtlinien des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

Die Stadt Brunsbüttel prüft derzeit die Einrichtung eines Verfügungsfonds.