Im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist ein integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept (IEK) aufzustellen, in dem die Ziele und Maßnahmen zur Bewältigung der strukturellen Schwierigkeiten im Fördergebiet schriftlich darzustellen sind. In dem Entwicklungskonzept sind die Ergebnisse eines aktuellen gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes zu berücksichtigen. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits bestehendes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten.