Städtebauförderung

Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung ist für die Kommunen mit erheblichen Kosten verbunden. Seit Anfang der 1970er Jahre fördern daher Bund und Länder städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden. Der Bundesgesetzgeber hat die Städtebauförderung als Gemeinschaftsfinanzierung von je 1/3 Bund, Land und Stadt gesetzlich verankert und als Daueraufgabe bestätigt (Art. 104 b des Grundgesetzes (GG) i.V.m. §§ 164a und 164b BauGB).

Die Programme der Städtebauförderung dienen der städtebaulichen Erneuerung der Städte und Gemeinden in den Bundesländern. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, zur Erneuerung des Wohnumfeldes sowie zur Revitalisierung der Innenstädte und Stadtteilzentren.

Abbildung 1: So funktioniert die Städtebauförderung (Quelle GOS mbH)

Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird "Sozialer Zusammenhalt"

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird die alten sechs Förderprogramme nicht weiterführen, darunter auch das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, in dem sich das Beamtenviertel befand. Das neue Förderprogramm für das Sanierungsgebiet wird Sozialer Zusammenhalt sein.

Die Programmziele des neuen Programms bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.

Abbildung 2: Timeline Sanierung (Quelle GOS mbH)