Sanierungsrecht
Sanierungs-FAQ: Informationen für Eigentümer, Mieter und Investoren
Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich und sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB). Es gilt für besonders schwerwiegende städtebauliche Problemstellungen. Das hohe öffentliche Interesse erfordert ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten. Das Sanierungsrecht überträgt der Gemeinde die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Sanierungs-FAQ.
- Eigentümer
- Mieter
- Sanierung
Duldungspflicht & -verweigerung des Mieters bei Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge
Fördergrundsätze für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Genehmigungspflichten beim Grundstücksverkehr nach § 144 BauGB
Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)
Preisprüfung durch die Stadt Brunsbüttel
Sanierungsvermerk im Grundbuch
Steuerliche Abschreibungen nach EStG
Vorkaufsrecht der Stadt Brunsbüttel
Stand 13.10.2021